SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZ
Wie handhabst Du die Schweigepflicht? Hältst Du Dich immer daran? IMMER? Ich habe vor kurzem ein Erlebnis gehabt, da habe ich doch die Stirn gerunzelt.
Schweigepflicht heißt eigentlich Verschwiegenheitspflicht. Sie schützt die personenbezogenen Daten und den persönlichen Lebensbereich.
„In Deutschland hat der Gesetzgeber die Verschwiegenheitspflicht mit dem stärksten ihm zur Verfügung stehenden Mittel geschützt, nämlich die Androhung von Geld- oder Freiheitsstrafe, in § 203 des Strafgesetzbuches (Verletzung von Privatgeheimnissen).“ Quelle: Wikipedia
Auch wir, als Kosmetikerinnen, unterliegen der Schweigepflicht. Wir erfahren oft Dinge und Sachverhalte, über die wir schweigen müssen.
Natürlich ist es nicht wie bei den Ärzten, die von Berufs wegen einer ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Wie geht ihr damit um? Ein Erlebnis kürzlich hat mich geschockt. Es wurde in den sozialen Netzwerken ein Foto von einer älteren Frau gezeigt. Darunter ein Satz, welche Behandlung diese Dame hat machen lassen. Mag sein, dass die Kundin hierfür ihr Einverständnis gegeben hat, aber wir sollten so etwas nicht veröffentlichen. Es sind die Persönlichkeitsrechte, die dadurch verletzt werden. Und das Vertrauen, dass unsere Kunden in uns setzen, wird riskiert. Ich glaube keiner möchte, dass die Behandlungen, die wir durchführen irgendwo öffentlich gemacht werden. Es sei denn, wir sind ein Testimonial oder ein Promi, der dafür Geld bekommt.
Es sollte selbstverständlich sein, aber ich erwähne es trotzdem. Auch in der Behandlung ist ein „schwätzen“ vor allem über andere Kunden ein NO-GO!
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Wir erheben auch Daten und protokollieren unsere Behandlungen im PC. Diese Daten haben uns die Kunden zur Verfügung gestellt. Und zwar nur UNS. Und nur für Informationen aus unserem Haus. Wenn also eine Mitarbeiterin kündigt und die Kundendaten mitnimmt, macht sie sich strafbar. Denn sie hat keine Erlaubnis von der Kundin erhalten, diese Daten zu nutzen.
Ich habe es mal erlebt, dass eine Praktikantin die Kundendaten für ihr neues Geschäft genutzt hat. Sie hat dann die Kunden angeschrieben und ihr neues Geschäft vorgestellt. Innerhalb von wenigen Tagen haben diverse Kunden mich angerufen und gefragt, ob ich ihre Daten verkauft hätte. Nein, natürlich nicht. Die ehemalige Praktikantin wurde über meinen Rechtsanwalt abgemahnt. Und dann hat sie es auch gelassen, meine Kunden zu kontaktieren.
Wenn Euch so etwas passiert, dann werdet aktiv. Lasst nicht zu, dass die Daten Eurer Kunden von Dritten benutzt werden.
Schweigepflicht und Datenschutz sind wichtig und sollten unbedingt eingehalten werden.
Es ist übrigens Pflicht das Impressum aber auch die Datenschutzerklärung auf Eurer Homepage zu veröffentlichen. Kunden müssen mit einem Klick das Impressum und die Datenschutzerklärung öffnen können.
Welche Erfahrung hast Du mit der Schweigepflicht und dem Datenschutz gemacht?
Ich freue mich auf Deinen Kommentar hier unten im Feld.
Veröffentlichen von Behandlungsfotos können eine schöne Werbung sein. In diesem Fall frage ich die Kunden vorher. Allerdings fotografiere ich Teilausschnitte des Gesichts oder mache zB die Augen unkenntlich. Ich mag es weder über Kunden abschätzig zu sprechen, noch über Mitbewerber. Mich persönlich schreckt soetwas als Kundin selbst ab.
Hallo Sabine,
das sehe ich genau so wie Du.
Herzlichen Dank für Deinen Kommentar.
Lieben Gruß, Andrea