Deine Lieferanten

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Geht es Dir auch so? Du hörst oder liest von Kolleginnen, die von einem neuen Gerät berichten. Dieses neue Gerät kann dies und das. Und alles ist einmalig und die Ergebnisse nach der Behandlung mit diesem Gerät sensationell!

Du liest davon in den Facebook-Gruppen und die Begeisterung der Kolleginnen wirkt ansteckend.

Ok! Du nimmst Kontakt auf zu dem Lieferanten und bittest um eine Gerätevorstellung. Der Termin wird schnell fixiert. Der Außendienst kommt und stellt das gute Stück vor. Erst wirst Du selber behandelt und nach ein, zwei Stunden dürfen auch ausgesuchte Kunden an der Geräte-Vorführung teilnehmen.

In der Tat, die Ergebnisse sind beeindruckend! So weit, so gut. Ich war auch immer schnell Feuer und Flamme und konnte mich schnell für etwas begeistern.

Wenn Du ein neues Gerät für die Kosmetikkabine kaufst, dann erhältst Du meistens auch Info-Broschüren, Flyer und anderes Werbematerial. ABER – sind die Aussagen auf den Werbematerialien auch geprüft? Darfst Du sie unbesehen nutzen? Darfst Du Dich darauf verlassen, dass der Hersteller sie von einem Rechtsanwalt hat prüfen lassen?

Im Zuge der Abmahnungen für Werbe-Versprechen, wird es mehr und mehr zum Qualitätskriterium dass die Aussagen einer Firma rechtssicher sind, egal ob sie Geräte oder Produkte verkauft. Es gibt genügend Anwälte, die nur darauf warten, dass Deine Versprechen nicht rechtskonform sind. Die Quittung sind teure Abmahnungen.

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Wenn eine Firma mit Werbeaussagen kommt, die nicht abmahnbar sind, dann kannst Du Dich auf sie verlassen. Die Firmen sollten mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten und die Werbeaussagen prüfen lassen.

Frag Deine Produkthersteller, egal ob sie Creme oder Geräte verkaufen, ob ihre Werbeaussagen rechtssicher sind. Arbeiten sie mit einem Rechtsanwalt zusammen oder gibt es eine eigene Rechtsabteilung?

Das wäre ein Fortschritt und die Kosmetikerinnen könnten sich dann wirklich auf die Aussagen der Firmen verlassen.

Wie ist es bei Dir? Sind die Werbeaussagen Deiner Produktfirma rechtssicher?

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